Der Energieausweis ist obligatorisch für alle neuen und zum Verkauf, zur Miete oder zum Leasing ausgesetzten bestehenden Gebäude.

Wir sind berechtigt, Energieübersicht und Energiezertifizierung der Gebäude mit einfachem technischem System durchzuführen.


Welche Objekte müssen zertifiziert werden?

Die Verordnung über die Energiezertifizierung von Gebäuden (Verordnung) schreibt die Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen für neue und bestehende Gebäude vor. Der Energieausweis ist für alle neuen und alle zum Verkauf, zur Miete oder zum Leasing ausgesetzten bestehenden Gebäude auszustellen.
Ausgenommen von der Energiezertifizierungspflicht sind (in § 6 der Verordnung) einfachere Objekte, wie Kioske, Baracken, wie auch Kirchen oder viele Objekte mit dem Status eines kulturellen Erbes.


neue Gebäude mit der (Brutto-) Grundfläche von höchstens 400 m2 und spezielle landwirtschaftliche Gebäudemit der (Brutto) Grundfläche von höchstens 600 m2 ist der Investor verpflichtet, Energieausweis und Abschlussbericht eines Aufsichtsingenieurs der Behörde, die die Lösung über die Baubedingungen ausgestellt hat, einzureichen. Für alle anderen Gebäude ist der Energieausweis dem Antrag auf Erteilung der Gebrauchsgenehmigung einzureichen.
Bei bestehenden Gebäuden ist der Gebäudeeigentümer verpflichtet, bei Verkauf, Vermietung oder Leasing des gesamten Gebäudes oder eines Gebäudeteiles, der als eine unabhängige Gebrauchseinheit (einzelne Wohnung, individuelle Büroflächen, etc.) funktioniert, einen Energieausweis von Gebäude oder seinem Teil zu erstellen und einem potenziellen Käufer oder Mieter auf Verlangen unverzüglich zugänglich zu machen. Beim Verkauf eines Gebäudes oder eines Teileigentums, das eine unabhängige funktionelle Gebrauchseinheit ist, muss der Energieausweis beim Kaufvertragsabschluss vorgelegt werden. Dies bedeutet, dass der Energieausweis ausschließlich durch das bestimmte Verfahren von Eigentum bestimmt ist, nur wenn keine Rede von öffentlich genutztem Gebäude ist.
Für öffentlich genutzte Gebäude sieht diese Verordnung eine Pflicht zur Ausstellung und zum Aushang von Energieausweisen vor. Diese gilt fürNichtwohngebäude mit mehr als 1000 m² Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden. Die Energieausweise sind an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen.
Bis wann müssen die Energieausweise für Objekte ausgestellt werden?

Wenn Sie als Eigentümer bestehendes Privateigentum nicht verkaufen oder vermieten, besteht derzeit keine Pflicht, einen Gebäudeenergieausweis in Auftrag zu geben, solange Sie sich, als rechtmäßiges Mitglied der EU nicht entscheiden, Ihr Eigentum zu verkaufen oder vermieten.
Für neue Objektegelten andere Regelungen, nach denen alle Gebäude, für die der Bauantrag nach dem 31. Marz 20110 gestellt wird, über den Energieausweisverfügen sollen.
Für öffentlich genutzte Gebäude sieht diese Verordnung eine Pflicht zur Ausstellung und zum Aushang von Energieausweisen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten ab der Veröffentlichung der Entscheidung der Ministerin zur Feststellung der Methodik für die Durchführung der Energieübersicht, d.h. 36 Monate vom 10. Juni 2009 bis zum 10. Juni 2012 Jahrvor.

Wie wird die Klassenunterteilung des Energiebedarfs geregelt?

Die Unterteilung der Klassen geht von A+ (niedriger Energiebedarf) bis G (hoher Energiebedarf).

Wer ist berechtigt, einen Energieausweis auszustellen?

Der Energieausweis darf ausschließlich von einer für die Durchführung der Energieübersicht und Energiezertifizierung berechtigten Person ausgestellt werden.